Ausnahmeregelung
für die Mitglieder des Deutschen Landkreistages:
Unmittelbaren und mittelbaren Mitgliedern des Deutschen
Landkreistages wird das Recht gewährt, die im Kreisnavigator verwendeten
Verwaltungskarten mit Links zu den Bundesländern und Landkreisen mittels
Hyperlink so in ihre eigenen Internet-Präsentationen zu integrieren, dass
diese als Bestandteil ihrer Präsentation erscheinen. Dazu können diese
Karten auch in Teilfenstern ("Frames") dargestellt werden. Die Veränderung
der Karten oder der Links ist nicht zulässig.
Ein Download der Dateien ist nicht erforderlich, weil auf die Originaldateien des Kreisnavigators zugegriffen wird. Dadurch steht immer die jeweils aktuellste Version zur Verfügung. Details werden noch angepasst, um die Darstellung zu optimieren.
Die Einbindung der Karten kann innerhalb einem Framesets als "entfernte Datei" (Beispiel 1) oder als eingebettetes Fenster (Beispiel 2) erfolgen.
>> Beispiele (öffnet neues Fenster)