Föderalismusreform II - Schuldenbegrenzung und weniger Fremdbestimmung der kommunalen Finanzen

 

Nachdem die erste Stufe der Föderalismusreform am 1.9.2006 in Kraft getreten ist, haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) einzusetzen. Der Deutsche Landkreistag wird in dieser Kommission durch seinen Präsidenten Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) vertreten sein. Duppré rief anlässlich der Einsetzung der Kommission alle Beteiligten dazu auf, der Eigenverantwortung der Gebieteskörperschaften wieder stärker Geltung zu verschaffen. In diesem Sinne gehe es in den nächsten Wochen und Monaten insbesondere um die Bewältigung bestehender Haushaltskrisen, um Aufgabenkritik und Standardsetzung, Entbürokratisierung und um die Stärkung der aufgabenadäquaten Finanzausstattung und Eigenverantwortung von Ländern und Kommunen. Alle bundesstaatlichen Akteure verfolgten insofern das gemeinsame Ziel einer Eindämmung der Staatsverschuldung. Gerade bei den Landkreise seien die Kassenkredite mittlerweile auf 5,6 Mrd. Euro aufgewachsen.

Informationen des Deutschen Landkreistages zum Thema


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